PNF
PNF [150 FP]

Teilnahmevoraussetzungen:
Ein Jahr Vollzeit-Berufserfahrung (38,5-40 Std./ Woche) für Physio- und Ergotherapeuten. Bitte senden Sie uns zeitnah nach der Anmeldung eine Kopie Ihrer Berufsurkunde per Mail oder Post zu.
Auschlaggebend ist das Datum der Berufsurkunde.
Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt (min. 15 Std./ Woche).
Berechnung:
30 Wochenarbeitsstunden = 1,5 Jahre Wartezeit
20 Wochenarbeitsstunden = 2 Jahre Wartezeit
15 Wochenarbeitsstunden = 2,25 Jahre Wartezeit
Die Weiterbildung umfasst 150 Unterrichtsstunden und setzt sich aus einem Grundkurs mit 100 Unterrichtstunden und einem Aufbaukurs mit 50 Unterrichtsstunden zusammen. Während des Aufbaukurses wird die Abschlußprüfung nach IKK-Vorgaben durchgeführt. Nach bestandener Prüfung sind die Richtlinien der Kassen für die Abrechnungsposition 1f erfüllt.
Beschreibung:
In den fünfziger Jahren haben Dr. Kabat, M. Knott und D. Voss am Kabat-Kaiser-Institut in den USA zur Verbesserung neuromuskulärer Funktionsabläufe im menschlichen Körper das PNF-Konzept ins Leben gerufen.
Mithilfe von PNF hat man eine Vielzahl an Möglichkeiten bei der Behandlung der Patienten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Funktionalität, die Stärken des Patienten ausfindig zu machen und diese dementsprechend auch adäquat zu nutzen. Über eine indirekte Behandlung wird versucht, Einfluss auf die Schwachpunkte des Patienten auszuüben. Die PNF zeigt konkrete Möglichkeiten auf, ein effektives Behandlungskonzept aufzubauen und Schritt für Schritt anzuleiten.
Die PNF-Muster erfolgen in festen Diagonalen, wobei die diagonal-spiralig angelegten Muskelschlingen des Bewegungssystems diese Muster widerspiegeln.
Im Muskel, Muskel-Sehnen-Übergang oder in Kapsel und Faszie sind die Propriozeptoren zu finden. Diese sind sensible Empfangsorgane (Rezeptoren). Durch sie erhält man Informationen über Zustand und position des Bewegungsapparates, so dass sie auch der Wahrnehmung unserer Körperteile im Raum dienen. Der Begriff „Neuromuskulär" bezieht sich auf die Übertragung der Impulse von Nerv zu Muskeln. Das Wort "Fazilitation" (lateinisch: facilitas) beinhaltet genau das, was ein Therapeut erzielen möchte: Erleichterung für den Patienten. Diese kann in Form der Bewältigung von sensomotorischen Strategien im Alltag oder durch Optimierung der strukturellen Gegebenheiten erreicht werden, wie zum Beispiel die Rekrutierung motorischer Einheiten. Die Motorik des Patienten soll über die Stimulation von Rezeptoren, die in Gelenken, Sehnen und Muskeln liegen, auf neuromuskulärem Wege verbessert werden.
Durch Erfolgserlebnisse des Patienten, welche den Kern der PNF-Philosophie bilden, steigt automatisch dessen motivation. Diesen Mechanismus bezeichnet man als positive Vorgehensweise, wodurch die Stärken des Patienten erkannt und nutzbar gemacht werden sollen. Das PNF–Konzept beinhaltet wie jedes andere Behandlungskonzept bestimmte Grundprinzipien. Ziel ist es, durch die Anwendung dieser Prinzipien die Verbesserung der Bewegungsmöglichkeit, Verbesserung der Stabilität, Führung einer aktiven Bewegung durch Einsatz von optimalem Widerstand und korrektem Griff zu erreichen. Darüber hinaus sollen koordinierten Bewegungen durch richtiges Timing stimuliert (richtige reihenfolge der Reizzugabe) und die Verbesserung der Ausdauerfähigkeit erreicht werden.
Die neurophysiologischen Mechanismen, die bei Bewegung ablaufen sind Inhalt der PNF–Ausbildung. Ziele im Der Grundkurs behandelt die Bewegungsanalyse und die Befunderhebung am Patienten, um das Schlüsselproblem herauszufiltern und somit auch die bestmögliche Therapie zur Verbesserung seiner Alltagsfunktion durchzuführen.
Desweiteren werden die Grundprinzipien, Techniken und deren neurophysiologische Hintergründe, Biomechanik und funktionelle Anatomie, Inhalte der theoretischen Ausbildung behandelt. Teile der praktischen Ausbildung stellen die Fazilitation und Bahnung von motorischem Lernen, Mattenaktivitäten, Ganganalyse und Gangtraining sowie die Behandlung des orofazialen Trakts dar.
Unser Lehrgang entspricht den Richtlinien der Spitzenverbände der krankenkassen gemäß §124 Abs. 4 SGB V sowie §125 Abs. 1 SGB V.